Einlass erfolgt nur nach Vorlage eines negativen Coronavirus-Testnachweises in Form eines molekularbiologischen Tests (PCR- Test, nicht älter als 72 Stunden) oder eines PoC-Antigen-Tests (Schnelltest, nicht älter als 48 Stunden) bzw. nach Vorlage eines Coronavirus-Impfnachweises oder eines Genesenennachweises.
Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (Ausnahme: am zugewiesenen Sitzplatz, Verzehr von Speisen & Getränken nur am Sitzplatz)